Die Gründung einer Energiegemeinschaft ist eine komplexe Angelegenheit. Doch die Beratungsstellen der Bundesländer und die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften helfen Projekten bei ihren ersten Schritten weiter und stellen wichtige Informationen zur Verfügung. Mit bis zu 25.000 Euro unterstützt der Klima- und Energiefonds ausgewählte Pionier*innen, die helfen sollen, Hürden zu überwinden, und die zeigen, welche verschiedenen Formen von Energiegemeinschaften möglich sind.
Vor der Gründung einer Energiegemeinschaft sind viele Fragen zu beantworten. Passen die Partner*innen gut zusammen – vor allem was die Energiemenge als auch die zeitlichen Produktions- und Verbrauchskurven betrifft? Wäre es sinnvoll, einen Strom- oder Wärmespeicher zu errichten? Dazu kommt eine Auseinandersetzung mit der am besten geeigneten Organisationsform, mit anderen rechtlichen Aspekten, der Finanzierung und der internen Preisbildung.
Umfangreiche Informationen. Erste Anlaufstelle für diesbezügliche Fragen ist die Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. Hier findet man alle Informationen zu den Grundlagen und den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung von Energiegemeinschaften. Die FAQ-Liste ist lang und wird laufend ergänzt. Ein kurzes Video stellt das Modell der Energiegemeinschaften in groben Zügen vor, ein mehrseitiger Beratungsfolder richtet sich speziell an Gemeinden, die eine Energiegemeinschaft ins Leben rufen wollen.
Die Beratungsstellen der Länder unterstützen die Projekte bei der Gründung und Umsetzung: die Energie- und Umweltberatung Burgenland, das Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 8), die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ, der OÖ Energiesparverband, das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen, die Energie Agentur Steiermark, Energie Tirol, das Energieinstitut Vorarlberg und UIV Urban Innovation Vienna.
Projektbegleitung. Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsplattform mit den Energieberatungsstellen der Länder erste Projekte ausgewählt, die als Best-Practice-Beispiele dienen sollen und in der konkreten Umsetzung einer Energiegemeinschaft begleitet und dokumentiert werden. Herausforderungen beim Aufbau und in der ersten Betriebsphase sollen rasch erkannt und gemeinsam gelöst werden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen helfen nachfolgenden Initiativen bei der Gründung.
Ausschreibung. Finanzielle Unterstützung bietet der Klima- und Energiefonds mit einer Direktbeauftragung für Energiegemeinschaften. Noch bis Jahresende kann für die Sondierungsphase eingereicht werden. Die Erstellung eines Konzepts wird mit bis zu 5.000 Euro unterstützt. Ab 1. Jänner 2022 startet die Integrationsphase. In dieser können zukünftige Energiegemeinschaften mit der Erstellung eines Umsetzungskonzepts sowie der konkreten Umsetzung beauftragt werden und erhalten maximal 20.000 Euro. Einreichungen sind bis 28. Februar (12:00 Uhr) möglich. Eine Kombination von Sondierungs- und Integrationsphase ist möglich.