Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich Bildungseinrichtungen, Sozialeinrichtungen und andere Objekte im öffentlichen Interesse sehr gut für den Einsatz von Photovoltaikanlagen. Der Klima- und Energiefonds fördert daher in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen. Erstmalig gibt es nun außerdem Zuschüsse für die Installation und Nachrüstung von Stromspeichern.
Die Investitionsförderung richtet sich an EigentümerInnen von Gebäuden im öffentlichem Interesse. Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb – mit und ohne Stromspeicher – sowie Stromspeicher auch als Nachrüstung zu bestehenden PV-Anlagen. Berücksichtigt werden PV-Anlagen mit einer Leistung von 5 bis 150 Kilowattpeak (kWp). Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.
Schnell einreichen. Die Förderhöhe bei Stromspeichern ist abhängig von der Größe des Speichers. Die Förderobergrenze liegt bei 3 kWh pro kWp der Photovoltaikanlage. Das heißt, bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWp Leistung werden bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Stromspeicher unter 4 kWh werden nicht gefördert. Ebenso nicht gefördert werden Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Die Antragstellung um EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds. Die Einreichfrist endet am 28. Februar 2020.
„Speicher ermöglichen es, erneuerbare Energie auch dann zu nutzen, wenn die Sonne gerade nicht scheint“, erklärt Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. „Gleichzeitig können Stromspeicher zur Aufrechterhaltung einer Notstromversorgung im Fall eines Blackouts dienen. Für Anlagen, die die Funktion von Spitälern, Feuerwehr und anderer kritischer Infrastruktur gewährleisten, haben wir daher einen Zuschlag bei der Förderung vorgesehen.“
• 400 Euro/kWh für die ersten 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
• 350 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen 5 und 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
• 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen 10 und 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
• 250 Euro/kWh für jede weitere kWh über 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
• Sollte der Speicher über eine Notstromfunktionalität zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur verfügen, ist ein Zuschlag von 100 Euro/kWh möglich.