Am 1. März starteten das BMLFUW, das bmvit sowie der Klima- und Energiefonds ein umfangreiches Maßnahmenbündel, um der E-Mobilität in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen. Ein ansehnlicher Zuschuss für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie der Start eines Nachfolgeprogramms für die erfolgreich abgeschlossenen Modellregionen E-Mobilität bilden die Eckpunkte der E-Mobilitätsoffensive des Bundes.
„Gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds haben wir mit den Modellregionen E-Mobilität international beachtete Pionierarbeit in diesem Zukunftsfeld geleistet. Es wurden unschätzbare Erkenntnisse gewonnen, um neue Mobilitätsmodelle zu entwickeln und die Alltagstauglichkeit der Elektrofahrzeuge unter Einsatz erneuerbarer Energien zu testen. Dieses Know-how bildet das solide Fundament, auf dem wir die breite Markteinführung von Elektro-Fahrzeugen in Österreich in Zukunft offensiv vorantreiben werden“, erklärte Andrä Rupprechter, Bundesminister für Land-, Forst-, Umwelt- und Wasserwirtschaft, anlässlich einer Pressekonferenz am 1. März.
Erfolgreiche Modellregionen. „Unsere Strategie, mit den Modellregionen E-Mobilität den Boden für eine rasche und breite Markteinführung aufzubereiten, ist voll aufgegangen“, freut sich Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. Die Modellregionen sammelten praktische Erfahrungen aus allen relevanten Bereichen der E-Mobilität. Sie testeten Fahrzeuge vom E-Bike bis zum Lieferwagen im Alltagsverkehr, errichteten Ladestationen, arbeiteten an der Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr oder – wie im Fall der Post – an der Umsetzung einer CO2-freien Zustellflotte. Die Versorgung der E-Fahrzeuge mit zusätzlichem Strom aus erneuerbarer Energie – meist Photovoltaik – funktionierte in den Modellregionen problemlos. Allein die Photovoltaikanlage auf dem Post-Verteilzentrum in Wien stellt eine Spitzenleistung von einem Megawattpeak bereit.
EU-Champion. „In den Modellregionen sammelten wir schon früh unschätzbare Erfahrungen, unter anderem, welche Kriterien für den Aufbau der Ladeinfrastruktur essenziell sind. So konnten wir einerseits falsche Investitionen vermeiden, andererseits die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden der E-Mobilität von morgen sicherstellen“, erläutert Höbarth. „Unsere Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber auch ganz klar: Menschen, die die E-Mobilität testen und nutzen, sind begeistert – und teilen ihre Begeisterung mit anderen. Dass die Zulassungszahlen in den Modellregionen deutlich über dem österreichischen Durchschnitt liegen, ist kein Zufall.“
Der Klima- und Energiefonds hat bislang etwa 7.000 Elektrofahrzeuge gefördert und an die 5.000 Ladepunkte initiiert. 10.000 Elektroautos sind inzwischen auf Österreichs Straßen unterwegs. Von 2014 bis 2016 haben sich die Zulassungen der Elektroflitzer jeweils verdoppelt. Damit steckt die Mobilitätswende zwar noch in den Kinderschuhen, doch Österreich weist innerhalb der EU sowohl die höchste Steigerungsrate als auch die höchste Zulassungsrate von Elektroautos auf – immerhin 1,2 Prozent.
Neues Klimafonds-Programm. „Nun wollen wir auf den Erfahrungen der Modellregionen aufbauen und Projekte zur Bewusstseinsbildung und zur Beschleunigung der Markteinführung unterstützen“, so Höbarth. Dazu startete der Klima- und Energiefonds am 1. März das Programm Elektromobilität in der Praxis. Dieses Programm richtet sich an „alle Organisationen und Unternehmen, die zur weiteren Entwicklung der Elektromobilität in Österreich und zum Abbau von Hürden beitragen können“.
Run auf Förderungen. Einen beträchtlichen Beschleunigungsfaktor für die Mobilitätswende liefern auch die großzügigen Förderungen für Elektro-Fahrzeuge aus Mitteln des BMLFUW und des bmvit. Bis zum 1. März, so Minister Rupprechter, seien bereits hunderte Förderanträge von Privaten und von Unternehmen eingegangen. Schließlich sind – gemeinsam mit dem E-Mobilitätsbonus der Automobil-Importeure – 4.000 Euro pro privatem E-Auto abzuholen. Allerdings muss dazu das Fahrzeug heuer angeschafft und der Importeursanteil auf der eingereichten Rechnung ausgewiesen worden sein.
Ab April gibt es für Elektroautos auch eigene, grüne Kennzeichentafeln. Diese erleichtern es Städten und Gemeinden, den E-MobilistInnen spezielle Zuckerl anzubieten, etwa beim Parken, bei Umweltzonen oder der Mitbenutzung von Busspuren. Neben elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom E-Roller bis zum Elektrobus werden im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive auch Ladestationen finanziell unterstützt. Hier die jeweiligen Maximalbeträge (Stand März 2017):
Privatpersonen stehen ab sofort pro Fahrzeug beziehungsweise Ladestelle folgende Ankaufsförderungen zur Verfügung: |
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• E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzelle (FCEV): |
€ 4.000,– |
• Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender REX, REEV): |
€ 1.500,– |
• E-Moped oder E-Motorrad: |
€ 750,– |
• Wallbox (Heimladestation) oder intelligentes Ladekabel: |
€ 200,– |
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Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen wird pro Fahrzeug beziehungsweise Ladestelle folgender E-Mobilitätsbonus gewährt: |
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• E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzelle (FCEV): |
€ 3.000,– |
• Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender REX, REEV): |
€ 1.500,– |
• E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb: |
€ 750,– |
• E-Leichtfahrzeug (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e): |
€ 1.000,– |
• E-Kleinbus und leichtes E-Nutzfahrzeug (Klasse M2, N1>2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht): |
€ 20.000,– |
• E-Nutzfahrzeug (Klasse N2): |
€ 20.000,– |
• E-Bus (Klasse M3 bis zu 39 zugelassene Personen inkl. FahrerIn): |
€ 40.000,– |
• E-Bus (Klasse M3 mit mehr als 39 zugelassene Personen inkl. FahrerIn): |
€ 60.000,– |
• Wallbox oder Standsäule mit Wechselstrom bis 3,7 kW (230V, 16A) Abgabeleistung: |
€ 200,– |
• Wallbox mit Wechselstrom, 3,7 bis 22 kW (400V, 32A): |
€ 200,– |
• Standsäule mit Wechselstrom, 3,7 bis 22 kW (400V, 32A): |
€ 1.000,– |
• Beschleunigtes Laden mit Wechselstrom oder Gleichstrom, 22 bis 43 kW (400V, 63A): |
€ 2.000,– |
• Schnellladen mit Wechselstrom von mehr als 43 kW oder Gleichstrom von ≥50 kW (500V, ≥125A): |
€ 10.000,– |
Voraussetzungen. Die genannten Förderungen für die Jahre 2017 und 2018 gibt es nur, wenn Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden. (Hybrid-)Fahrzeuge mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgeschlossen. Alle Förderungen sind mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Wer die Umstellung großer Fahrzeugflotten, E-Mobilitätsmanagementprojekte oder größere elektrische Fuhrparks von Betrieben und Gemeinden plant, sollte vorab mit der Abwicklungsstelle KPC oder mit dem kostenfreien „klimaaktiv mobil“-Beratungsprogramm Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber Kontakt aufnehmen.