Expertise für Gemeinden und Gemeinnützige

Expertinnenpool

Das neue Förderprogramm „Expert:innen-Pool für Gemeinden und Gemeinnützige“ unterstützt Umsetzungsmaßnahmen im Klima- und Energiebereich, indem Dienstleistungen von ausgewählten Expert:innen gefördert werden. Der Klima- und Energiefonds stellt dazu vier Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Gemeinden und gemeinnützige Organisationen spielen eine wesentliche Rolle bei der Energie- und Mobilitätswende. Sie können Vorreiter sein, indem sie gemeinsam mit den Bürger:innen Maßnahmen zum Klimaschutz entwickeln und umsetzen. Dafür benötigen sie jedoch Unterstützung, denn für die Umsetzung von komplexen Projekten fehlen oftmals die Ressourcen und das Know-how.

Profis an Bord holen. Die Plattform www.expertinnenpool.at ist eine gemeinsame Initiative des Klimaschutzministeriums, des Klima- und Energiefonds und von klimaaktiv, der Klimaschutzinitiative des Bundes, abgewickelt von der Österreichischen Energieagentur.

Auf der Plattform finden sich Fachleute, deren qualitätsgesicherte Dienstleistungen gefördert werden können. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen, die zu einem effizienten Einsatz von Energie, zu einem Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder zu einer größtmöglichen Verminderung von umweltbelastenden Emissionen führen. Standardisierte Beratungsleistungen für Klima- und Energieprojekte (zum Beispiel über die Regionalprogramme der Bundesländer) sind jedoch ausgenommen.

Was gefördert wird. Die Förderaktion unterstützt Gemeinden und Gemeinnützige bei der direkten Umsetzung von Maßnahmen in folgenden Bereichen bzw. Modulen:

• Modul 1: Erstellung von kommunalen Energieplänen

• Modul 2: Förderungsabwicklung für Klima- und Energieprojekte

• Modul 3: Fördereinreichbegleitung für EU-Projekte im Klima- und Energiebereich

• Modul 4: Bürger:innen-Beteiligungsprozesse für Klimaschutzmaßnahmen

• Modul 5: Begleitende Informationsangebote für projektierte Großanlagen erneuerbarer Energien

Die Ausschreibung richtet sich an Gemeindeverwaltungen (Module 1 und 3 bis 5) sowie gemeinnützige Organisationen (Module 2 bis 5). Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis 30.06.2024, 24 Uhr eingereicht werden.